Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Traglufthalle, Leipziger Sport-Club 1901 e.V., im Weiteren Tennishalle genannt.
2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB's in allen Punkten als bekannt und wirksam. Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich.
3. Gesonderte Benutzungsvorschriften
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten. Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden. Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten. Speisen dürfen nicht mit in die Tennishalle genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln, insbesondere sind die Plätze nach jeder Stunde abzuziehen, die Linien zu fegen, bei Bedarf ist der Platz für die nachfolgenden Mieter wieder in einem spielfähigen Zustand herzurichten. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Betreiber und deren Mitarbeiter unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
4. Vermietung der Hallenplätze
Allgemeines:
Buchungen von Einzelstunden werden ausschließlich über das Onlinebuchungssystem vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB's zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Preise:
Es gelten die jeweils auf der Homepage der Tennishalle veröffentlichten Preise je Stunde und Platz. In der Platzmiete ist die Beleuchtung und die Benutzung der Duschen und Umkleiden, sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Mietdauer:
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.
Abonnements:
Abonnements können nur schriftlich beantragt werden. Nimmt die Tennishalle den Antrag an, versendet sie eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig. Fallen gebuchte Stunden, verursacht durch den Mieter, ohne Absage bis spätestens 24 Stunden vorher aus, werden diese nicht gutgeschrieben. Abgesagte Stunden werden nicht gutgeschrieben. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Einzelstundenbuchungen:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt. Der Mietpreis gilt solange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermietet kann.
Datenspeicherung
Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
5. Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus, deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Haftung des Betreibers sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl / Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen. Grundsätzlich müssen alle Schäden unverzüglich gemeldet werden, persönlich im Gesamtvereinsbüro, Zimmer 2, oder per E-Mail an info@lsc1901.de.
Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Gebühr von € 100,-- erhoben. Getränke (außer Wasser) und Speisen sind in der Tennishalle verboten. Sitte und Anstand sollten durch das Verhalten Mieter, Mitspieler und Besucher nicht verletzt, Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden. Das Tennisspielen ist nur in Sportkleidung gestattet.
6. Öffnungs- und Spielzeiten
Die Tennishalle ist in der Wintersaison wochentags von 08.00 – 22.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Am Samstag von 09.00-18.00 sowie Sonntag von 09.00 - 20.00 Uhr geöffnet. Eine Spielstunde von 60 Minuten beinhaltet die Platzpflege durch den Mieter. Maßgeblich für Spielbeginn und Spielende ist die Hallenuhr. Die Vereinsanlage wird pünktlich um 22.15 Uhr verschlossen, ohne Ausnahme. Die Tennishalle wird um 22.00 Uhr verschlossen, ohne Ausnahme. Die Schließtage werden jedes Jahr neu Bekanntgegeben. Grundsätzlich ist an Feiertagen die Tennishalle geschlossen.
7. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises ( gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
Leipzig, Oktober 2020
Leipziger Sport-Club 1901 e.V.
Pistorisstraße 30
04229 Leipzig